Dies ist ein Artikel ist aus dem KARLSON #12 – 2025, der Zeitung für das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee.
Stand Dezember 2025
In Neukölln gibt es zehn Milieuschutzgebiete. Vor allem im Norden des Bezirks, innerhalb des S-Bahn-Rings, gilt der Milieuschutz fast flächendeckend. Doch was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?
Mehr Informationen zum Thema Milieuschutz finden sich unter www.berlin.de/ba-neukoelln/Milieuschutz. Bei Fragen rund um das Thema Mietrecht hilft die bezirkliche Mieterberatung – kostenlos und wohnortnah, an sieben Standorten in Neukölln www.berlin.de/ba-neukoelln/Mieterberatung
In Milieuschutzgebieten müssen Vermieterinnen und Vermieter strenge Vorgaben einhalten. So dürfen Modernisierungen wie Fassadendämmungen, Grundrissänderungen oder Badsanierungen nur mit Genehmigung des Bezirksamts vorgenommen werden. Dafür gelten klare Regeln, die sogenannten Genehmigungskriterien. Luxusmodernisierungen sind ausdrücklich nicht erlaubt. Bevor einer Maßnahme zugestimmt wird, erhalten betroffene Mieterinnen und Mieter ein Anhörungsschreiben vom Bezirksamt Neukölln. Darin sind alle Arbeiten aufgelistet, die vom Bezirksamt genehmigt werden. Ist eine Modernisierung angekündigt worden, aber es ist kein Anhörungsschreiben eingegangen oder die Bauarbeiten haben bereits begonnen, wird Betroffenen geraten, sich umgehend an das Bezirksamt Neukölln zu wenden.
Auch bei Mietverträgen kann der Milieuschutz eine wichtige Rolle spielen. Ist der Mietvertrag aufgrund einer bevorstehenden Sanierung nämlich befristet, kann diese Befristung unwirksam sein. Unter Umständen kann dann von der Vermieterin bzw. dem Vermieter eine Entfristung verlangt werden. Zudem gilt die Mietpreisbremse. Diese besagt, dass die Miete für eine Wohnung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegen darf. Nur bei einer sogenannten umfassenden Modernisierung ist eine höhere Miete zulässig. Da das Bezirksamt in Milieuschutzgebieten jedoch nur in geringem Umfang Sanierungen genehmigt, kommt diese Ausnahme selten vor. In vielen Fällen kann eine Absenkung der Miete verlangt werden.