Werbeanlagen
Unter Werbeanlagen werden Ankündigungen, Anpreisungen oder Hinweise auf Gewerbe oder Berufe verstanden, die vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbar sind.
Dazu zählen beispielsweise Bemalungen, Schilder, Beschriftungen, Schaukästen sowie Säulen, Tafeln und Flächen, die für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmt sind.
Mit den „Hilfestellungen zu Werbeanlagen” stellt das Bezirksamt Neukölln, Fachbereich Stadtplanung, Dokumente zur Verfügung, die den rechtlich zulässigen gestalterischen Rahmen für Außenwerbeanlagen im Sanierungsgebiet aufzeigen und bei der Antragstellung unterstützen. Die Hilfestellungen und weitere ergänzende Unterlagen stehen im Servicebereich zum Download bereit.

