Block 151
Der Block 151 befindet sich nördlich des Herrnhuter Wegs zwischen Karl-Marx-Straße und Richardstraße. Er liegt in einem Bereich, der im Maßnahmenplan des ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) vom März 2014 als Vertiefungsbereich ausgewiesen wurde. Dies sind Bereiche, in denen die städtebauliche Eigenart von der Umgebung abweicht, so dass sich eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht aus sich selbst heraus ergibt.
Im Falle des Blocks 151 besteht die Besonderheit darin, dass aufgrund der eher dreieckigen Blockform zum Teil sehr tiefe und im Inneren sehr unregelmäßig bebaute Grundstücke vorhanden sind. Insbesondere der Blockinnenbereich ist noch sehr stark von Nebengebäuden und „Buden“ (daher der Begriff „Büdnerdreieck“) geprägt. Die Entwicklung des Blockinnenbereichs unterliegt hier besonders starken Wechselwirkungen mit benachbarten Grundstücken.
Für einen Teilbereich dieses Blocks hat das Bezirksamt Neukölln, Fachbereich Stadtplanung, mit Unterstützung der Sanierungsbeauftragten BSG mbH, ein Blockkonzept zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Blockes erarbeitet. Somit bildet es künftig die Grundlage für die sanierungsrechtliche Beurteilung von Bauanträgen und sonstigen Vorhaben in diesem Bereich. Durch diese Konkretisierung der Sanierungsziele soll erreicht werden, dass sich städtebauliche Missstände verringern.
Broschüre zum Blockkonzept 151 (PDF-File; 4,6 MB)
Plan des Blockkonzept 151 (PDF-File; 2,7 MB)
Präsentation der Informationsveranstaltung vom 09.02.15 (PDF; 2,8 MB).
Ziele des Konzeptes für Block 151
– Behutsame bauliche Nachverdichtungen am Blockrand zur Karl-Marx-Straße hin, vorrangig durch Dachgeschossausbauten (gelbes „D“ auf dem Plan) und im vorhandenen Bebauungszusammenhang, Hinterhäuser oder Aufstockungen (rote Schraffur) sind daher nur auf den Grundstücken möglich, bei denen die vorhandene Bebauungsdichte noch nicht so hoch ist. Ebenso Erhalt und Stärkung des kulturellen Schwerpunkts um den Saalbau sowie Erhalt des denkmalgeschützten ehemaligen Umspannwerks.
– Im Blockkern soll der bereits vorhandene Grünraum hin zu einer optisch zusammenhängenden Grünfläche entwickelt werden, ohne die Grundstücksgrenzen zu verändern. Eine Qualifizierung des grünen Innenbereiches ist hierbei Voraussetzung für eine behutsame Nachverdichtung in den o.g. Bereichen. Hierbei wird die Zielstellung verfolgt, dass sich die Gesamtsituation nicht verschlechtert und zusätzliche Versiegelungen und Verschattungen in diesen Bereichen durch die Aufwertung der Aufenthaltsqualität ausgeglichen werden, z.B. durch Entsiegelung, Bepflanzung, Dach- und/oder Fassadenbegrünung, Müllplatzeinhausung, Fahrradständer und Schaffung von Aufenthaltsflächen für Bewohner.
Diese Ziele sind nicht als Auflage zu verstehen, sondern greifen nur dann, wenn Veränderungen durch bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück geplant sind. Vorhandene Gebäude innerhalb der grün schraffierten Fläche haben Bestandsschutz und können damit bis zu einer ggf. durch den Eigentümer geplanten baulichen oder nutzungsbedingten Änderung weiter genutzt werden.
Kontakt
BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH
Karl-Marx-Str. 117
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