Sanierungsziele
Das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/ Sonnenallee besteht aus seinen zwei namensgebenden Teilgebieten, die unterschiedliche Funktionen haben und vor ihrer Festlegung zum gemeinsamen Sanierungsgebiet zunächst getrennt auf ihre städtebaulichen Defizite untersucht wurden.
Handlungsschwerpunkte
Das Gebiet um die Karl-Marx-Straße ist das Hauptzentrum Neuköllns. Hier befinden sich das Neuköllner Verwaltungszentrum sowie bedeutende gewerbliche und kulturelle Einrichtungen. Der Gebietsteil Sonnenallee umfasst das benachbarte Wohnquartier zwischen der Donaustraße und Neuköllner Schifffahrtskanal. Trotz der unterschiedlichen Strukturen und Handlungsschwerpunkte bestehen zwischen den beiden Gebietsteilen unmittelbare Wechselbeziehungen. Um diese zu berücksichtigen und eine ganzheitliche Erneuerung zu ermöglichen, wurden sie zu einem gemeinsamen Sanierungsgebiet festgesetzt. Innerhalb von insgesamt circa 15 Jahren werden hier Maßnahmen umgesetzt, die die Zukunftsfähigkeit des Quartiers sichern sollen.
Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Defizite im Zentrum Karl-Marx-Straße und dem Wohnquartier zwischen Donaustraße und dem Neuköllner Schifffahrtskanal ergeben sich zwei verschiedene Handlungsschwerpunkte. Zum einen die Stärkung der Zentrumsfunktion im Bereich der Karl-Marx-Straße und zum anderen die Modernisierung der sozialen Infrastruktur, Erneuerung des Gebäudebestands, verkehrliche Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs sowie die Umgestaltung des öffentlichen Raums nördlich der Donaustraße.
Festlegung und Fortschreibung der Sanierungsziele
Die Sanierungsziele bilden den Rahmen für die gewünschten Entwicklungen im Sanierungsgebiet und sind Grundlage für die Genehmigung oder die Versagung von baulichen Vorhaben im Gebiet. Auf der Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) wurde am 15.03.2011 das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße / Sonnenallee förmlich festgelegt. In der Rechtsverordnung sind die aufeinander abgestimmten Ziele und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet dargestellt.
Diese, zu Beginn des Sanierungsprozesses für das Gebiet festgelegten Sanierungsziele, müssen in regelmäßigen Abständen – bei Beibehaltung der grundsätzlichen Ziele – überprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Deshalb wurden 2017 im Rahmen eines umfassenden Entwicklungs- und Beteiligungsprozesses die Sanierungsziele durch das Bezirksamt Neukölln, Fachbereich Stadtplanung, fortgeschrieben. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) erfolgte am 13. Dezember 2017.
Die wichtigsten Inhalte der Fortschreibung sind inkl. Maßnahmenplan in einem Faltblatt zusammengefasst. In der Begründung sind die fortgeschriebenen Sanierungsziele ausführlich dargestellt. Darüber hinaus wurden für die Fortschreibung zahlreiche Studien und Untersuchungen erarbeitet.