Block 182
Der Block 182 befindet sich in einem Bereich, der im Maßnahmenplan des ISEK vom März 2014 als Vertiefungsbereich ausgewiesen wurde. Dies sind Bereiche, in denen die städtebauliche Eigenart von der Umgebung abweicht, so dass sich eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht aus sich selbst heraus ergibt.
Im Falle des Blocks 182 besteht die Besonderheit darin, dass hier sehr tiefe Grundstücke vorliegen, die im Regelfall von der Karl-Marx-Straße aus zu erschließen sind. Diese Erschließung hätte bei zusätzlichen Nutzungen oder Bebauungen sehr starke Auswirkungen auf die bereits vorhandenen Wohnhäuser an der Karl-Marx Straße und ihre oft bereits stark versiegelten Hofbereiche. Für diesen Block hat das Bezirksamt Neukölln, Fachbereich Stadtplanung, mit Unterstützung der Sanierungsbeauftragten, der BSG mbH, daher ein Blockkonzept zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Blockes erarbeitet, welches gleichzeitig als Konkretisierung der Sanierungsziele kurzfristig durch das Bezirksamt Neukölln beschlossen werden soll. Somit bildet es künftig die Grundlage für die sanierungsrechtliche Beurteilung von Bauanträgen und sonstigen Vorhaben in diesem Bereich. Durch die Konkretisierung der Sanierungsziele soll erreicht werden, dass sich städtebauliche Missstände verringern.
Broschüre zum Blockkonzept 182 (PDF, 6,8 MB)
Präsentation der Informationsveranstaltung vom 11.02.15 (PDF, 2,8 MB).
Ziele des Konzeptes für Block 182
– Behutsame bauliche Nachverdichtungen am Blockrand, vorrangig durch Dachgeschossausbauten (gelbes „D“ auf dem Plan) und im vorhandenen Bebauungszusammenhang. Hinterhäuser oder Aufstockungen (rote Schraffur) sind daher nur auf den Grundstücken möglich, bei denen die vorhandene Bebauungsdichte noch nicht so hoch wie in der Umgebung ist.
– Der überwiegend unbebaute Innenbereich des Blocks soll erhalten und in seiner grünordnerischen Gestaltung gestärkt und verbessert werden. Eine Qualifi zierung der grünen Innenbereiche ist hierbei Voraussetzung für eine behutsame Nachverdichtung in den o.g. Bereichen. Hierbei wird die Zielstellung verfolgt, dass sich die Gesamtsituation nicht verschlechtert und zusätzliche Versiegelungen und Verschattungen in diesen Bereichen durch die Aufwertung der Aufenthaltsqualität ausgeglichen werden, z.B. durch Entsiegelung, Bepflanzung, Dach- und/oder Fassadenbegrünung, Müllplatzeinhausung, Fahrradständer und Schaffung von Aufenthaltsflächen für Bewohner.
Diese Ziele sind nicht als Auflage zu verstehen, sondern greifen dann, wenn Veränderungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere zur Nachverdichtung auf dem Grundstück geplant sind. Vorhandene Gebäude innerhalb der grün schraffierten Fläche haben Bestandsschutz und können damit bis zu einer ggf. durch den Eigentümer geplanten baulichen oder nutzungsbedingten Änderung weiter genutzt werden.
Kontakt
BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH
Karl-Marx-Str. 117
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