Elbestraße
(aktualisiert am 21.06.2023)
Status
in Planung
Stand der Umsetzung
Im Frühjahr 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Um- und Neugestaltung der Elbestraße beauftragt. Eine öffentliche Beteiligung zur Machbarkeitsstudie ist für den Herbst 2023 vorgesehen. Fertigstellung der Machbarkeitsstudie voraussichtlich im Dezember 2023; Erstellung der Bauplanungsunterlage voraussichtlich 2024; Baubeginn voraussichtlich 2025/2026.
Voraussichtlicher Abschluss der Baumaßnahmen
noch offen
Aktuell: Planungsbüros erarbeiten Machbarkeitsstudie für die Um- und Neugestaltung der Elbestraße
Für die Elbestraße wird im Auftrag des Bezirksamts Neukölln, Fachbereich Stadtplanung, derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung des Umbaus erarbeitet. Hierzu ist voraussichtlich im Oktober 2023 eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Den Zuschlag für die Erstellung der Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung der Elbestraße erhielt das Büro bgmr Landschaftsarchitekten in Kooperation mit zwei weiteren Büros – dem Stadt- und Verkehrsplanungsbüro GRUPPE PLANWERK und dem Ingenieurbüro Sieker.
Über das geplante Beteiligungsverfahren werden wir im Detail rechtzeitig unter anderem an dieser Stelle und im Newsletter des Sanierungsgebiets informieren.
Grundlagen der Planungen
Die Besonderheiten der Elbestraße sind ihr Alleencharakter und ihre Breite (ca. 26 Meter). Die Straße wird allerdings momentan hauptsächlich von parkenden Autos dominiert. Die Gehwege sind teilweise sehr eng und stark sanierungsbedürftig.
2021 wurde die Elbestraße von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (SenUMVK) als eines der zwölf Berliner Modellprojekte für den Fußverkehr ausgewiesen. Damit sollen in der Elbestraße beispielhafte Lösungsansätze für die Mobilitätswende beim Fußverkehr aufgezeigt werden. Dazu gehören die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Steigerung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Barrierefreiheit.
Gleichzeitig ist die Elbestraße im Entwurf des Radverkehrsnetzes Berlin als Teilabschnitt der Radvorrangroute Treptower Park –Tempelhofer Feld vorgesehen. Daraus ergibt sich eine besondere Herausforderung für die Planung, denn dementsprechend müssen die Anforderungen an die Qualitätsstandards für das Radvorrangnetz berücksichtigt werden (u.a. Mindestbreite von 4,00 m für den Begegnungsverkehr). Darüber hinaus gelten die neuen – zwingend einzuhaltenden – Maßnahmen zur Regenwasserversickerung bzw. zur Begrenzung der Einleitung (BReWa-Berlin).
Um sich dieser komplexen Aufgabenstellung zu nähern, haben der Bezirk Neukölln in Abstimmung mit der SenUMVK verabredet, zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Kernbestandteil dieser Machbarkeitsstudie ist die Untersuchung von mindestens 5 Varianten zur Umgestaltung der Elbestraße.
Modellprojekt für den Fußverkehr
Das Land Berlin fördert mit dem 2018 beschlossenen und 2021 erweiterten Mobilitätsgesetz (MobG BE) auch die Attraktivität und Sicherheit des Fußverkehrs. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Schulwegsicherheit, Querung von Fahrbahnen oder Beleuchtung. Darüber hinaus sollen Stadträume geschaffen werden, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt. Hierbei soll geprüft werden, inwieweit ein Stadtraum so umgestaltet werden kann, dass die Menschen sich hier begegnen, verweilen, erholen, spielen und miteinander ins Gespräch kommen können. Das Gesetz sieht in § 58 vor, in jedem Bezirk mindestens ein Modellprojekt durchzuführen, das einen solchen besonderen Stadtraum schafft. Diese insgesamt 12 Berliner Modellprojekte sollen bis 2024 umgesetzt oder zumindest fertig geplant sein. Dafür werden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Mittel in Höhe von gut 29 Millionen Euro bereitgestellt.
Radverkehrsvorrangstraße
Auf Grundlage des Mobilitätsgesetzes wurde im November 2021 vom Land Berlin per Rechtsverordnung ein Radverkehrsplan beschlossen. Darin werden die Ziele und Standards konkretisiert, mit denen der Anteil des Radverkehrs deutlich gesteigert sowie die objektive und subjektive Sicherheit und Zufriedenheit der Radfahrenden erhöht werden soll. Das Kernelement ist dabei ein Radverkehrsnetz, das die im Alltag zu erreichenden wichtigen Ziele erschließt. Die Grundstruktur bildet ein Netz von Radvorrangstraßen mit einer Länge von rund 850 Kilometern; dazu kommt ein Ergänzungsnetz mit einer Länge von rund 1.550 Kilometern. Die Vorrangstraßen verbinden die Zentren der Stadt und sind durch hohe Qualitätsstandards gekennzeichnet: z. B. durch eine Mindestbreite von 2,50 Meter pro Richtung (bzw. 4 Meter im Zweirichtungsverkehr), den Schutz vor Störungen durch Kraftfahrzeuge, die verkehrsrechtliche Vorfahrt an Knotenpunkten, keine Behinderung durch Streckenhindernisse wie z. B. Umlaufsperren und eine durchgängig sichere Befahrbarkeit mit bis zu 25 Kilometern pro Stunde. Das Radverkehrsnetz soll bis 2030 baulich umgesetzt und beschildert werden.
Rechtliche Grundlage für die Förderung des Fußverkehrs in Berlin ist das Berliner Mobilitätsgesetz. Ein eigener Abschnitt zum Fußverkehr wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2021 beschlossen.
Weitere Informationen zu den Modellprojekten finden Sie hier:
Modellprojekte für den Fußverkehr – Berlin.de
Umwandlung der Elbestraße in eine Fuß- und Radverkehrsvorrangstraße (Neukölln) – Berlin.de
Kontakt
BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH
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