Elbestraße
(aktualisiert am 10.12.2024)
Status
in Planung
Stand der Umsetzung
Im Frühjahr 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Um- und Neugestaltung der Elbestraße beauftragt. Die öffentliche Beteiligung fand im November 2023 statt. Die Machbarkeitsstudie mit Vorzugsvariante wurde im Frühjahr 2024 veröffentlicht; die Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU) erfolgt aller Voraussicht nach 2025; für 2025 ist zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant; Baubeginn ist voraussichtlich 2026.
Voraussichtlicher Abschluss der Baumaßnahmen
noch offen
Machbarkeitsstudie für die Um- und Neugestaltung der Elbestraße fertiggestellt
Für die Elbestraße wurde im Auftrag des Bezirksamtes Neukölln, Fachbereich Stadtplanung, eine Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung des Umbaus erarbeitet und im Frühjahr 2024 abgeschlossen. Dabei wurden zunächst fünf Varianten erarbeitet. Nach Auswertung der eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie nach Abstimmung in der Fachrunde wurde eine Vorzugsvariante erarbeitet. Diese bildet nun die Grundlage für die Erstellung der Bauplanungsunterlage.
Beauftragtes Büro für die Erstellung der Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung der Elbestraße war das Büro bgmr Landschaftsarchitekten in Kooperation mit zwei weiteren Büros – dem Stadt- und Verkehrsplanungsbüro GRUPPE PLANWERK und dem Ingenieurbüro Sieker.
Bestandssituation
Die Mittelinsel der Elbestraße ist bis auf die Baumscheiben durchgehend gepflastert und es stehen ca. 148 Parkplätze zur Verfügung. Die enge Parksituation auf der Mittelinsel zwischen den Bäumen und der hohe Versiegelungsgrad haben zu Schäden an den Bäumen geführt.
Auf beiden Straßenseiten befinden sich Gehwege, die zum Teil stark beschädigt sind. Zudem sind sie durch Sperrmüll und abgestellte Fahrräder an Pfosten oder Bäumen sehr schmal. Für Zufußgehende wird die Querung der Elbestraße und der Nebenstraßen durch hohe Bordsteine, dicht hintereinander in Längsrichtung parkende und durch verkehrswidrig abgestellte PKW erschwert.
Der Schulweg zur Elbeschule ist durch parkende Autos sehr unübersichtlich. Derzeit wird das gesamte Regenwasser der Elbestraße über Straßenabläufe in die Mischwasserkanalisation eingeleitet.
Insgesamt stehen fast drei Viertel des Straßenraums der Elbestraße dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung. Der Anteil der Baumscheiben beträgt lediglich 4 % und der Anteil der Gehwege 24 %.
Ziele der zukünftigen Entwicklung der Elbestraße
Folgende Zielvorgaben wurden für die Entwicklung der Elbestraße festgelegt:
Fußverkehr-Vorrangstraße als attraktiver Quartiersraum,
Radverkehrsstraße, Qualifizierung und Nutzung der verbreiterten Mittelinsel für den Fuß- und Radverkehr,
Versickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser vor Ort.
Auf der Grundlage der aufgenommenen Ideen und Wünsche der Befragten, der Bestandsbewertung, den Abstimmungsergebnissen aus der Fachrunde und entsprechend den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes des Landes Berlin wurden fünf Planungsvarianten entwickelt.
Die Varianten wurden auf der Informations- und Beteiligungsveranstaltung am 09.11.2023 öffentlich präsentiert und parallel den Trägern öffentlicher Belange zugestellt.
Vorzugsvariante
Nach Auswertung der eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung und der Träger öffentlicher Belange sowie nach Abstimmung in der Fachrunde wurde die Variante 5 als Grundlage der Vorzugsvariante und somit der weiteren Planungen ausgewählt. Diese sieht eine Zweirichtungsfahrradstraße und Flächen zur Regenwasserversickerung auf der Westseite, eine Fußgänger-Promenade auf der Mittelinsel sowie eine Schul- und Nachbarschaftsfläche vor der Elbe-Schule vor.
- Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie (PDF 9 MB)
Rückblick auf die öffentliche Beteiligung im November 2023
Am 09.11.2023 fand im Mehrzweckgebäude der Elbe-Grundschule in der Elbestraße 11 die Erörterung zur Machbarkeitsstudie Elbestraße statt. Im Rahmen der öffentlichen Informations- und Beteiligungsveranstaltung stellten die beauftragten Planungsbüros ihre Analyse sowie die fünf erarbeiteten Varianten zur Um- und Neugestaltung der Elbestraße vor. Anschließend konnten bis zum 26. November alle Varianten auf dem Berliner Beteiligungsportal mein.berlin.de eingesehen und Hinweise dazu abgegeben werden. Hier beteiligten sich 66 Personen mit 141 Beiträgen. Die öffentliche Beteiligung zur Machbarkeitsstudie ist damit abgeschlossen. Wir danken für die zahlreichen Kommentare. Alle Hinweise sind unten noch einmal in tabellarischer Form zusammengefasst einsehbar.
Nachfolgend finden Sie die Präsentationen und das Protokoll der Veranstaltung:
- Präsentation 1 – Machbarkeitsstudie Elbestraße (PDF 13 MB)
- Präsentation 2 – Machbarkeitsstudie Elbestraße (PDF 4 MB)
- Ergebnisprotokoll (PDF)
Nachfolgend kann die Tabelle mit den Hinweisen aus der öffentlichen Beteiligung und den entsprechenden Erläuterungen bzw. Kommentaren der Fachämter und Fachbüros heruntergeladen werden:
Weitere Grundlagen der Planungen
Kennzeichnend für die Elbestraße ist ihr Alleecharakter und ihre Breite (ca. 26 Meter). Die Straße wird momentan hauptsächlich von parkenden Autos dominiert. Die Gehwege sind teilweise sehr eng und stark sanierungsbedürftig.
2021 wurde die Elbestraße von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) als eines der zwölf Berliner Modellprojekte für den Fußverkehr ausgewiesen. Damit sollen in der Elbestraße beispielhafte Lösungsansätze für die Mobilitätswende beim Fußverkehr aufgezeigt werden. Dazu gehören die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, die Steigerung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Barrierefreiheit.
Gleichzeitig ist die Elbestraße im Entwurf des Radverkehrsnetzes Berlin als Teilabschnitt der Radvorrangroute Treptower Park – Tempelhofer Feld vorgesehen. Daraus ergibt sich eine besondere Herausforderung für die Planung, denn dementsprechend müssen die Anforderungen an die Qualitätsstandards für das Radvorrangnetz berücksichtigt werden (u.a. Mindestbreite von 4,00 m für den Begegnungsverkehr). Darüber hinaus gelten die neuen – zwingend
einzuhaltenden – Maßnahmen zur Regenwasserversickerung bzw. zur Begrenzung der Einleitung (BReWa-Berlin).
Modellprojekt für den Fußverkehr
Das Land Berlin fördert mit dem 2018 beschlossenen und 2021 erweiterten Mobilitätsgesetz (MobG BE) auch die Attraktivität und Sicherheit des Fußverkehrs. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Schulwegsicherheit, Querung von Fahrbahnen oder Beleuchtung. Darüber hinaus sollen Stadträume geschaffen werden, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt. Hierbei soll geprüft werden, inwieweit ein Stadtraum so umgestaltet werden kann, dass die Menschen sich hier begegnen, verweilen, erholen, spielen und miteinander ins Gespräch kommen können. Das Gesetz sieht in § 58 vor, in jedem Bezirk mindestens ein Modellprojekt durchzuführen, das einen solchen besonderen Stadtraum schafft. Diese insgesamt 12 Berliner Modellprojekte sollen bis 2024 umgesetzt oder zumindest fertig geplant sein. Dafür werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Mittel in Höhe von gut 29 Millionen Euro bereitgestellt.
Radverkehrsvorrangstraße
Auf Grundlage des Mobilitätsgesetzes wurde im November 2021 vom Land Berlin per Rechtsverordnung ein Radverkehrsplan beschlossen. Darin werden die Ziele und Standards konkretisiert, mit denen der Anteil des Radverkehrs deutlich gesteigert sowie die objektive und subjektive Sicherheit und Zufriedenheit der Radfahrenden erhöht werden soll. Das Kernelement ist dabei ein Radverkehrsnetz, das die im Alltag zu erreichenden wichtigen Ziele erschließt. Die Grundstruktur bildet ein Netz von Radvorrangstraßen mit einer Länge von rund 850 Kilometern; dazu kommt ein Ergänzungsnetz mit einer Länge von rund 1.550 Kilometern. Die Vorrangstraßen verbinden die Zentren der Stadt und sind durch hohe Qualitätsstandards gekennzeichnet: z. B. durch eine Mindestbreite von 2,50 Meter pro Richtung (bzw. 4 Meter im Zweirichtungsverkehr), den Schutz vor Störungen durch Kraftfahrzeuge, die verkehrsrechtliche Vorfahrt an Knotenpunkten, keine Behinderung durch Streckenhindernisse wie z. B. Umlaufsperren und eine durchgängig sichere Befahrbarkeit mit bis zu 25 Kilometern pro Stunde. Das Radverkehrsnetz soll bis 2030 baulich umgesetzt und beschildert werden.
Rechtliche Grundlage für die Förderung des Fußverkehrs in Berlin ist das Berliner Mobilitätsgesetz. Ein eigener Abschnitt zum Fußverkehr wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2021 beschlossen.
Weitere Informationen zu den Modellprojekten finden Sie hier:
Modellprojekte für den Fußverkehr – Berlin.de
Umwandlung der Elbestraße in eine Fuß- und Radverkehrsvorrangstraße (Neukölln) – Berlin.de
Kontakt
BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH
Karl-Marx-Str. 117
12043 Berlin
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Fax: 030 / 68 59 87 73
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