Menschen möchten sich an den Orten, die sie nutzen, sicher fühlen, sich wohlfühlen und sich dort gerne aufhalten – Ansprüche, welche die Planungen berücksichtigen sollten. Aber der beste Plan nützt nichts, wenn sich die Nutzer*innen diesem Plan nicht anschließen. Die Qualität der Orte bildet sich durch Handlungen. Das Verhalten der Menschen im öffentlichen Raum ist letztlich viel entscheidender für dessen Aussehen und Wirkung als seine Gestaltung durch die Stadtplaner*innen.
Wie kann man also die Zukunft eines öffentlichen Raums planen? Im Mittelpunkt muss immer eine Analyse des jeweiligen Ortes und seiner Nutzer*innen stehen: Wer wird den Raum für sich in Anspruch nehmen und wer wird welche Funktion für wen übernehmen? Ein bestimmtes Verhalten kann von der Planung erwünscht, aber nie vorausgesetzt werden. Es besteht nur die Möglichkeit, Angebote zu schaffen. Diese werden entweder individuell angenommen, anders interpretiert oder auch „missbraucht“ – im positiven wie im negativen Sinne. Wenn ein Kind einen Fahrradbügel zur Reckstange macht oder die Gehwegplatten für Hüpfspiele verwendet, handelt es sich wohl um einen sehr belebenden „Missbrauch“ der öffentlichen Straßenmöblierung. Ein anderes Beispiel sind Skater, die Bordsteinkanten als sportliche Herausforderung nutzen.
Es kann im öffentlichen Raum aber auch zu Nutzungen kommen, die zwar nicht erwünscht, aber auch nicht verhindert werden können. So besetzen obdachlose Menschen in ihrer Not oftmals vor Wind und Wetter geschützte Bereiche des öffentlichen Raums.