Der KARLON #4 – 2017 legt den Schwerpunkt auf den Prozess der Sanierung. Es werden grundlegende Abläufe erläutert und Einblicke in den Umsetzungsstand der aktuellen Projekte gegeben.

Womit wird gehandelt?

Was auf die Karl-Marx-Straße gehört und wer es festlegt

Handel, Ärzte, Kneipen – was wir demnächst in der Karl-Marx-Straße sehen werden, ist das Ergebnis aus Kundennachfrage, Eigentümerhandeln und den Rahmenvorgaben der öffentlichen Hand. Der „Entwicklungsrahmen für zentrumsrelevante Immobilien des Bezirksamts Neukölln“ vom März 2017 benennt Ziele und schafft einen Überblick für ein gutes Zusammenspiel der Akteure. Er ist damit Bestandteil des Fortschreibungsprozesses der Sanierungsziele für das gesamte Gebiet.

An der Karl-Marx-Straße schlägt schon heute der Puls des Bezirks. Überörtlich bedeutsame Kultureinrichtungen wie der Kulturdachgarten Klunkerkranich haben hier in den letzten Jahren eröffnet. Aktuell werden vor allem umfangreiche Investitionen an großen Geschäftshäusern wie dem Karstadt-Schnäppchencenter vorbereitet. Eigentümer*innen, Unternehmer*innen und die Verwaltung wirken unter dem gemeinsamen Label [Aktion! Karl-Marx-Straße] daran mit, einen möglichst attraktiven Mix aus Kultur, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zu erreichen und bringen ihre Interessen ein. Die Grundstückseigentümer*innen arbeiten marktorientiert und der Staat als Vertreter des „Allgemeinwohls“ übernimmt Koordinationsaufgaben und setzt, wie so oft, die nötigen Rahmenbedingungen fest.

Blumen Jette

Buntes Treiben auf der Karl-Marx-Straße

Neben den gesamtstädtischen Planungen und dem bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept sind für die Entwicklung des Zentrums besonders das 2008 festgelegte Leitbild „Handeln, begegnen, erleben“ und das Entwicklungskonzept zum Sanierungs- und Fördergebiet Aktives Zentrum Karl-Marx-Straße/Sonnenallee in der zuletzt fortgeschriebenen Fassung von Bedeutung. Der Fachbereich Stadtplanung des Bezirks überprüft Anträge für neue Bauvorhaben und Nutzungen planungs- und sanierungsrechtlich auf die Übereinstimmung mit diesen Zielen. Bei den Vorhaben sind Äußerlichkeiten nicht unwichtig – die Fassaden der Gebäude prägen das Gesicht der Karl-Marx-Straße und damit ihre optische Attraktivität und Anziehungskraft. Um möglichst viele Besucher*innen zu gewinnen, werden bauliche Veränderungsabsichten für Schaufensterfronten, Außenwerbung, Markisen und Vordächer sanierungsrechtlich nach objektiven Kriterien auf Ihre gestalterische Qualität hin überprüft.

Noch wichtiger ist die Steuerung neuer Nutzungsangebote – nicht alles, was wirtschaftlich für Eigentümer*innen Sinn macht, dient auch der bestmöglichen Zentrenentwicklung. Trotzdem weiß und darf der Staat nicht alles – darüber, ob ein Handyladen oder ein Friseur gerade die bessere Wahl darstellt, entscheidet vielmehr die Qualität des Betriebskonzeptes und die Nachfrage am Standort. Die Vorhaben werden allerdings daraufhin überprüft, ob sie, abstrakt gesprochen, die Funktionsfähigkeit des Zentrums unterstützen. Dazu geeignet sind generell Angebote mit weitem räumlichen Einzugsbereich und positiver Imagewirkung – entsprechend dem Versorgungsanspruch des Zentrums – und/oder solche mit hoher Kundenfrequenz, die auch den anderen Angeboten am Standort Nutzer*innen zuspielen. Imageschädigende Einrichtungen wie Bordellbetriebe, Spielhallen oder Wettbüros werden nicht zugelassen. Ebenfalls dürfen neue Angebote nicht zu unvertretbaren Lärmbelästigungen für die vielen vorhandenen Wohnungen führen.

Klarheit über die Entwicklungsziele und die Rollenverteilung der Akteure ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg der [Aktion! Karl-Marx-Straße].

Dirk Faulenbach

Der Entwicklungsrahmen steht hier zur Verfügung.